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Das Abstinenzkontrollprogramm im Rahmen einer Fahreignungsbegutachtung - kurz MPU 

Werte Klientin, Werter Klient,

 

Herzlich Willkommen im Vitamedicum Dresden. Im Rahmen einer Fahreignungsbegutachtung führen wir Fahreignungsbegutachtungen gem. CTU 1 - 4 der gültigen Beurteilungskriterien durch.

Veröffentlicht in:  J. Brenner-Hartmann et. al., Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskritierien, 4. Auflage, Bonn 2022. Die gerichtsfesten Analysen erfolgen durch das für forensische Toxikologie akkreditierte Labor Staber, Klipphausen.

Untersucht werden Blut- und/oder Haarproben, welche über einen Nachweiszeitraum von 6 oder 12 Monaten in unserer Praxis bei uns abgenommen werden. Der entsprechend genaue Zeitraum wird hier von der Führerscheinstelle festgelegt. 

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf, den Bedingungen und den Kosten: 

   1. Zu Beginn des Kontrollzeitraumes vereinbaren wir in einem Termin die entsprechenden Rahmenbedingungen mittels

      eines Behandlungsvertrages. 

   2. Während der vereinbarten Laufzeit melden wir uns 4 Mal (bei einer Laufzeit von 6 Monaten) bzw. 6 Mal (bei einer

       Laufzeit von 12 Monaten) kurzfristig bei Ihnen und laden Sie zu einer Probenentnahme in unsere Praxis ein. Danach               haben Sie 24 Stunden Zeit um in der Praxis zur Probenentnahme zu erscheinen. Die entsprechenden Öffnungszeiten           finden Sie unten. 

 

   3. Die Durchführung: 

  • Blutproben

Zur Abgabe von Blutproben werden Sie von uns unvorhersehbar telefonisch oder per E-Mail einbestellt. Eine tägliche Kontrolle Ihres E-Mail-Posteingangs ist hierfür Voraussetzung. Zudem ist es wichtig, dass Sie uns jede wichtige Änderung (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Postanschrift etc.) unverzüglich mitteilen. Sie sind angehalten, täglich von 8.00 - 18.00 Uhr erreichbar zu sein und bei einer Blutprobenahme spätestens zwei Tage nach der Einbestellung in unserer Praxis zu erscheinen.

  • Haarproben

Bei einer Haaranalyse wird ein hautnahes Segment am Hinterkopf von maximal 3 cm Länge auf Alkoholabstinenz (Nachweisfenster: die letzten 3 Monate) und von maximal 6 cm Länge für Drogenfreiheit (Nachweisfenster: die letzten 6 Monate) untersucht. Ungeeignet sind gebleichte oder gefärbte Haare mit einer Ausnahme: Gefärbte Haare sind für die 1. Haaranalyse auf Drogenfreiheit zulässig, im weiteren Verlauf müssen die Haare im zu untersuchenden Bereich unbehandelt sein.

  • Nichtbeachtung

Eine Nichtbeachtung der Durchführungsbedingungen oder Auffälligkeiten der Laborergebnisse können zum Abbruch Ihres Kontrollprogramms führen. Beachten Sie daher bitte, dass Sie die letztendliche Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben tragen. ​

  •  Kosten *zzgl. entstehender Laborkosten

Abstinenzkontrollen sind unsere Privatleistung in Ihrem Auftrag. Es gelten folgende Preise (inkl. MwSt. je Probe)

  • Befundbericht Alkoholabstinenz mit EtG (Ethylglucuronid) im Urin                            65 €

  • Befundbericht Alkoholabstinenz mit PEth (Phospatidylethanol) im Blut                   65 €

  • Befundbericht Alkoholabstinenz mit EtG (Ethylglucuronid) im Haar                          65 €

  • Befundbericht Drogenfreiheit mittels Urinanalyse                                                           65 €

  • Befundbericht Drogenfreiheit mittels Haaranalyse                                                         65 €

  • Grundpauschale einschließlich Abschlussbericht                                                           80 €

  • Erstgespräch zur Vertragsaufnahme                                                                                    70€

  • Nichtverfügbarkeit

Eine geplante Nichtverfügbarkeit (Urlaub, Dienstreise) ist grundsätzlich kein Problem, muss uns jedoch rechtzeitig (mindestens 3 Werktage im Voraus) von Ihnen schriftlich mitgeteilt werden (E-Mail genügt). Ihre Verfügbarkeit darf dabei innerhalb eines Jahres nicht mehr als 5 Wochen am Stück bzw. 8 Wochen insgesamt unterbrochen sein (bei einem halben Jahr 3 Wochen am Stück und 4 Wochen insgesamt). Bei längerer Abwesenheit ist eine ergänzende Haaranalyse erforderlich. Allerdings ist es in den ersten 2 Wochen nach Beginn des Kontrollprogrammes sowie 2 Wochen vor Ende nicht möglich, eine Abwesenheit anzumelden. Können Sie einer Einbestellung zu einem Kontrolltermin nicht nachkommen, müssen die Gründe (z. B. akute Erkrankung, kurzfristig anberaumte Dienstreise) glaubhaft mit einer „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ belegt werden. Ein einfaches Attest genügt hierfür nicht, denn es muss ersichtlich sein, dass ein Erscheinen unmöglich / erheblich erschwert war.                                                                                                         

   4.  Am erfolgreichen Ende einer der Kontrollperioden erhalten Sie von uns eine gutachterliche Stellungnahme in

        welcher der Verlauf der Abstinenzkontrollen bescheinigt wird. Dieses Dokument benötigen Sie zur Vorlage bei der                Führerscheinstelle. 

   5. Allgemeine Hinweise

  • Alkoholabstinenz

Der Verzicht auf alkoholhaltige Getränke ist selbstverständlich. Vorsicht ist bei sonstigen Alkoholquellen geboten. Wir raten Ihnen vom Konsum alkoholhaltiger Arzneimittel (z. B. Hustensäfte, Nasensprays und Grippepräparate) und Lebensmittel (z. B. sog. alkoholfreies Bier, im Gärprozess befindliche Fruchtsäfte, alkoholhaltige Pralinen) ab (insbesondere am Tag der Probennahme!). Darüber hinaus können auch Mundpflegemittel und Kosmetika signifikante Ethanol-Konzentrationen aufweisen (Deodorants, Haarspray, Haar-Gel). Wichtig ist außerdem, dass Sie den Kontakt mit Ethanol haltigen Desinfektionsmitteln während des gesamten Kontrollprogrammes vermeiden und ggf. auf Propanol haltige Produkte ausweichen.

 

  • Drogenfreiheit

Einige Substanzen, die im Rahmen des Kontrollprogramms nachgewiesen werden, sind gleichzeitig Medikamente. Geben Sie daher bitte im Vorfeld alle Medikamente an, die Sie aktuell einnehmen oder innerhalb des zu überprüfenden Abstinenzzeitraums eingenommen haben. Wir prüfen, ob die Einnahme von Belang für das Kontrollprogramm ist und benötigen ggf. im Vorfeld ein Attest von Ihnen. Bitte beachten Sie: Wurde ein relevanter Wirkstoff in Ihrer Probe nachgewiesen und liegt gleichzeitig keine ärztliche Verschreibung vor, die den fraglichen Zeitraum abdeckt, muss das laufende Programm abgebrochen werden

Verzichten Sie auf Cannabis-/Hanfprodukte (z. B. CBD- und Hanföle, Pflegeprodukte und Nahrungsergänzungsmittel auf Hanf-Basis) sowie Mohnkuchen oder Mohnbrötchen. Vermeiden Sie strikt Passivkonsum und den Aufenthalt in Räumen, in denen es Drogenanhaftungen und -stäube geben könnte.

   6. Kontakt

Vereinbaren Sie gerne eine Termin zur Anmeldung in unserer Praxis: 

Vitamedicum Dresden

Zellescher Weg 9

01069 Dresden

Tel:        0351/ 47 94 94 11

Email:   Kontaktformular

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